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14.11.2022 09.51 Uhr

Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" - Antragstellung ab sofort möglich

Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement

900 Mio. Euro für starke Wälder

Mit dem Programm führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Förderanträge können ab sofort ausschließlich über den Online-Antrag der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bei folgender Seite gestellt werden: www.klimaanpassung-wald.de

Gefördert werden mit dem "Klimaangepassten Waldmanagement" kommunale und private Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen und über ein PEFC-Zusatzmodul nachweisen.

Die Kriterien, die für die Förderung erfüllt werden müssen, im Überblick:

1. Vorausverjüngung ist Pflicht
2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
3. Standortheimische Baumarten verwenden
4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen
5. Größere Baumartendiversität schaffen
6. Große Kahlflächen vermeiden
7. Mehr Totholz für mehr Leben
8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen
9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung
10. Pflanzen natürlich gesund erhalten
11. Wasserhaushalt verbessern
12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: www.klimaanpassung-wald.de

Bitte beachten Sie, dass die geforderten Kriterien weit über die bislang geltenden Vorschriften bei PEFC hinausgehen. Prüfen Sie vor Antragstellung daher ganz genau die geforderten Maßnahmen, ob Sie diese zu 100 % umsetzen wollen oder können. Sollten Sie die Förderung in Anspruch nehmen, werden die umgesetzten Förderkriterien in Ihrem Wald streng überprüft, ggf. muss bei Nichterfüllung der Kriterien die komplette Fördersumme zurückgezahlt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der umfangreichen Kriterien und der individuellen Vorraussetzungen bei jedem einzelnen Waldbesitzer Ihnen bei der Beratung und Antragsstellung leider nicht behilflich sein können.

Bitte richten Sie daher Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR!
Telefon: 03843 6930-600 oder E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

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